Obwohl sie nicht besonders groß ist, besitzt die Insel Gran Canaria Naturschätze von großem Wert. Weite Gebiete sind wegen ihrer vielfältigen Ökosysteme mit einer einzigartigen Tier- und Pflanzenwelt und eigenwilligen Landschaftsformationen von spanischen und internationalen Behörden unter Schutz gestellt worden.
Die vom Gesetz vorgegebenen Naturschutzgebiete werden in sieben Gruppierungen aufgeteilt, die sich hinsichtlich ihres Schutzes und ihres Erhaltes folgendermaßen unterscheiden:
Der Naturpark: Hier sollen die Ressourcen des Parks erhalten bleiben, wobei die Kontakte des Menschen mit der Natur hauptsächlich über Freizeitaktivitäten gefördert werden. Siedlungen sind allerdings nicht gestattet.
Der Landpark: Abgesehen davon, dass die Ressourcen des Parks erhalten bleiben sollen, sieht die sozioökonomische Förderung der Bevölkerung auf unterstützende Weise auch freizeitliche Aktivitäten vor.
Das Integrierte Naturreservat: Ziel ist es, bestimmte Ökosysteme und Gemeinschaften integral zu erhalten, aus diesem Grund sind hier weder Siedlungen noch Freizeitaktivitäten gestattet.
Das Besondere Naturreservat: Es beinhaltet den Schutz ganz bestimmter Spezies, Lebensräume, geologischer Formationen oder geologischer Prozesse. Es sind weder Siedlungen, noch Freizeitaktivitäten in diesem Terrain gestattet, abgesehen von wenigen Ausnahmen.
Das Ländliche Monument : Hier werden geologische Strukturen geschützt, die zu einzigartigen geomorphologischen Elementen führen und von großem landschaftlichen Wert sind. Siedlungen und Freizeitaktivitäten sind gestattet.
Die Geschützte Landschaft: Ziel ist der Schutz ästhetischer und kultureller Werte in Bereichen großer landschaftlicher Schönheit. Siedlungen und Freizeitaktivitäten sind gestattet.